Sonderfonds für Vereine in Not

Die Thüringer Ehrenamtsstiftung hat auf Landtagsbeschluss vom 5. Juni 2020 einen Sonderfonds für Vereine in Not mit einer Gesamthöhe von 500.000 € aufsetzt.

Mit dieser Finanzspritze sollen gerade kleine/ ländliche Vereine, deren Existenz infolge der Virus-Pandemie bedroht scheint, unterstützt werden.

Die finanzielle Unterstützung in Form von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen liegt pro Antragssteller bei maximal 4.000 €.

Der Sonderfonds für Vereine in Not beginnt rückwirkend ab dem 28.03.2020 und ist bis zum 31.12.2020 befristet. Anträge können mehrfach bis zum 01.12.2020 gestellt werden.

Alle interessierten Vereine können sich vor der Antragsstellung oder bei Rückfragen gerne telefonisch an die Mitarbeitenden der Thüringer Ehrenamtsstiftung wenden:

Thüringer Ehrenamtsstiftung
Löberwallgraben 8, 99096 Erfurt
Tel.: 0361/65736-62 oder -61
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Alle weiterführenden Informationen inklusive Antragsformulare, Zuwendungsvoraussetzungen und Verwendungsnachweise sind zu finden unter:

https://www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/vereine-in-not/

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